Bekanntmachung

Veröffentlicht am 10.04.2019 in Kommunales

Bekanntmachung der Satzung der Ortsgemeinde Hetzerath über die Veränderungssperre innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Im Brühl/Hauptstraße“

 

Der Gemeinderat Hetzerath hat in seiner Sitzung am 08.04.2019, TOP 5, beschlossen, für das Gebiet „Im Brühl/Hauptstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen. Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat Hetzerath in seiner Sitzung vom 08.04.2019, TOP 6, weiter die nachfolgend abgedruckte Satzung beschlossen, die hiermit gem. § 16 Abs. 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht wird.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2, Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschrift des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen des Entschädigungsanspruchs bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) genannten Form und Verfahrensvorschriften ist unbeachtlich, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Hetzerath geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Die Satzung kann ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land, Zimmer 302, Kurfürstenstr. 1, 54516 Wittlich während der üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.